Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen zugestimmt. Mit der rechtzeitigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist zu rechnen, so dass das Gesetz zum 01. August 2022 in Kraft treten wird.

Im Zuge der Umsetzung werden die folgenden Gesetze ergänzt und erweitert:

  • das Nachweisgesetz (NachwG),
  • das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG),
  • das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG),
  • und das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG).

Die Änderungen haben Auswirkungen auf sämtliche Arbeitsverträge und weitere Dokumente für Neueinstellungen mit dem Stichtag 01. August 2022.

Edgar Schröder
https://www.berater-der-zeitarbeit.de/

Foto: siepmannH / pixelio.de