Neuer Tarifabschluss in der Zeitarbeit

Die Zeitarbeitsbranche passt die Tarifentgelte der unteren Entgeltgruppen 1, 2a und 2b an den neuen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 12 Euro zum 1. Oktober 2022 an.

aktuell ab 01.10.2022 ab 01.04.2023 ab 01.01.2024
EG 1 10,88 € 12,43 € 13,00 € 13,50 €
EG 2a 11,60 € 12,63 € 13,20 € 13,80 €
EG 2b 12,20 € 12,93 € 13,50 € 14,15 €

„Das bedeutet für uns als Arbeitgeber”, so Sven Kramer, Verhandlungsführer der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), die aus den Arbeitgeberverbänden BAP und iGZ besteht, „eine gigantische Erhöhung des Eingangslohns bis an unsere Schmerzgrenzen. Diesen Schritt mussten wir wegen des Eingriffs der Politik in die Tarifautonomie gehen”, erläutert Kramer die Reaktion der Tarifparteien auf die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 12 Euro zum 1. Oktober. „Was wir jedoch festhalten können ist die Tatsache, dass es sich weiterhin lohnt, in der Zeitarbeitsbranche tätig zu sein, weil wir selbst in der untersten Entgeltgruppe erheblich über dem Mindestlohn liegen.“

Die Gewerkschaft IG Metall weist in ihrer Berichterstattung u.a. darauf hin, dass die Laufzeit der getroffenen Vereinbarung bzgl. der neuen Tarifentgelte bis 31.03.2024 beträgt. Zum Jahresende werde die DGB-Tarifgemeinschaft erneut mit den Arbeitgeberverbänden über Entgeltsteigerungen für die oberen Entgeltgruppen 3 bis 9 verhandeln.

Zusätzlich wird der Mitgliedervorteil für Gewerkschaftsmitglieder erhöht: „Ab November 2023 steigt die Extra-Zahlung zum Weihnachtsgeld um 150 Euro. Statt bisher 100 bis 350 Euro (je nach Betriebsangehörigkeit) gibt es dann 250 bis 500 Euro obendrauf.“

Edgar Schröder
https://www.berater-der-zeitarbeit.de/

 

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