Aktualisiertes Merkblatt der BA mit Stand 03/2023 für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer veröffentlicht
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ein neues Merkblatt für Leiharbeitnehmer mit dem Stand 03/2023 veröffentlicht.
Vertragsarbeitgeber bzw. Personaldienstleister (Verleiher) sind verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Leiharbeitnehmern) das Merkblatt der Erlaubnisbehörde bei Vertragsschluss auszuhändigen (§ 11 Absatz 2 AÜG).
Die Änderungen beziehen sich auf die seit 1. Januar 2023 geltende fünfte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung.
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